Donnerstag, 24. März 2011

OGH: Scharia in Österreich anwendbar


Ende Februar urteilte der österreichische Oberste Gerichtshof in einer Ehesache (Urteil) und kommt zu dem Ergebnis, dass die Scharia (im Urteil "Sharia") in diesem Falle anzuwenden ist, da die beiden Streitteile im Jahre 1983 in Medina (Saudiarabien) geheiratet hätten. Beide, Mann und Frau, waren damals saudische Staatsbürger, der Mann lebte damals aber schon in Österreich, die Frau ab der Hochzeit. 2003 wurde die Frau österreichische Staatsbürgerin. Der Mann blieb Saudi.

Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. 2008 wurde das Ehepaar vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien geschieden. Nun ging es um den Unterhalt. Der Mann warf der Frau vor, den Haushalt vernachlässigt zu haben und deshalb ihren Unterhaltsanspruch - die Frau forderte monatlich 350 Euro - verwirkt zu haben. Außerdem berief er sich auf die Scharia, die in diesem Falle anzuwenden sei (weil das letzte gemeinsame Personalstatut der Eheleute maßgeblich ist). Nach der Scharia muss er aber nur drei Monate nach einer gerichtlichen Scheidung einen Unterhalt zahlen, das ist die sogenannte "Wartezeit". Ein darüber hinausgehender Unterhaltsanspruch besteht nicht im islamischen Recht.

Die Frau wendete ein, dass dies der ordre-public-Klausel widerspreche, d.h. mit der österreichischen Rechs- und Werteordnung nicht vereinbar sei. Der OGH sah dies nicht so und gab dem Mann Recht.

Dank diesem Urteil des Obersten Gerichtshofes werden wir in Österreich gar keine islamische Revolution brauchen, bis die Scharia in die Gerichte einzieht ... Als Grundlage für ein privates Schiedsgericht (dessen Entscheidung auch von den öffentlichen Gerichten zu berücksichtigen ist) war sie ja schon jetzt ohnehin möglich und zulässig.

1 Kommentare:

  1. Die wiederholten Belagerungen waren wohl mehr Anstrengung als nötig, um Wien zu Fall zu bringen. - Warum auf einen Baum klettern, wenn einem die reife Frucht einfach so in die Hände fällt.

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