Sonntag, 2. Oktober 2011

Probleme um den neugewählten KFÖ-Präsidenten



Zwei Pressemeldungen sind heute über den neugewählten Präsidenten des Katholischen Familienverbandes erschienen. Die Kathpress berichtet, dass Dr. Alfred Trendl am 1. Oktober zum neuen Präsidenten gewählt wurde. Er trete die Nachfolge des "im Juli überraschend zurückgetretenen" Dr. Clemens Steindl an. Steindl ist allerdings nicht "überraschend zurückgetreten", sondern es wurde ihm überraschend das Vertrauen der Diözesanvorsitzenden entzogen - und diese alleine wählen den neuen Präsidenten. Steindl hat daraus die Konsequenzen gezogen. Dem entsprechend hat der neue Präsident bereits den Kotau vor den Diözesanchefs gemacht und in seiner ersten Presseaussendung betont, dass er verstärkt auf die Landesverbände setze. Korrekt wäre eigentlich der Ausdruck "Diözesanverbände", aber vielleicht lernt er noch den Unterschied zwischen Landesverband und Diözesanverband ... (die sich ja räumlich keineswegs decken, etwa im Bereich der Erzdiözese Salzburg, die ins Tiroler Unterland reicht oder bei der Erzdiözese Wien, die das halbe Bundesland Niederösterreich umfasst).

In der Kathpress-Aussendung wird Trendl als "zweifacher Familienvater" beschrieben. Nicht berichtet wird allerdings, dass er seine Ehefrau verlassen hatte und nun mit einer anderen Frau - staatlich verheiratet - zusammenlebt. In der Aussendung des Katholischen Familienverbandes wird diese Tatsache nicht verschwiegen - "verheiratet in zweiter Ehe". Allerdings könnte man sich vom Katholischen Familienverband erwarten, dass er die katholische Ehe nicht einfach mit der bürgerlich-staatlichen Ehe gleichsetzt.

Gerade für den Spitzenrepräsentanten einer Katholischen Organisation - noch dazu einer Organsiation, die für Ehe und Familie eintreten sollte - wäre ein ordentlicher Umgang mit dem Sakrament der Ehe notwendig. Trendl könnte z.B. bei einer Hl. Messe nicht die Kommunion empfangen, da er im Stand der schweren Sünde lebt.

Eine große Hürde gibt es aber noch für den neugewählten Funktionär: er muss von der Bischofskonferenz bestätigt werden. Dies sieht der Canon 317 §1 des CIC 1983 vor. Aufgrund der strengen Vorschriften - so darf z.B. nach can. 316 CIC jemand der den katholischen Glauben aufgegeben hat nicht einmal Mitglied in einem solchen katholischen Verein werden - kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bischofskonferenz Trendl bestätigen wird. Wie könnte er auch in seiner persönlichen Situation die Lehre der Kirche in Bezug auf die Unauflöslichkeit des Ehebandes verteidigen?


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